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Bestandsdatenanfrage

Wir legen Bestandsdaten ausschließlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht offen. Wenn Sie ein Vertreter der Strafverfolgungsbehörden sind, der befugt ist, Beweise in Verbindung mit einer offiziellen Untersuchung zu sammeln, können Sie gemäß § 113 TKG i.V.m § 100 j Abs. 1, S. 1 und Abs. 2 StPO über dieses System Bestandsdaten von Byom.de anfordern.

Berechtigung des Antrags

Nur Strafverfolgungsbeamte sind autorisiert Auskunftsersuchen zu stellen.

Ihre Personendaten

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Bitte geben Sie den Grund für das Auskunftsersuchen an.
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Kosten

Für die Auswertung von Benutzerdaten durch Auskunftsersuchen stellen wir nach § 23 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz einen Entschädigungsbetrag von 18,00 EUR in Rechnung.


Antrag eingereicht

Sie erhalten in Kürze eine Rückmeldung. Für Rückfragen geben Sie bitte Ihr Aktenzeichen an.